Ein Zeichen gegen Familienarmut

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat die zweite Etappe der SKOS-Richtlinienrevision gutgeheissen. Familien, die Sozialhilfe beziehen, sollen damit ab dem 1. Januar 2026 einen Zuschlag von 50 Franken monatlich für jedes Kinder erhalten (maximal 200 Franken pro Familie).
Neu soll die Förderung von Kindern und Jugendlichen explizit zu den Zielen der Sozialhilfe gehören. Aus diesem Grund erhält die SKOS den Auftrag, fördernde situationsbedingte Leistungen zu prüfen. So sollen etwa Lager, Musikunterricht oder Sport für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche übernommen werden, wenn sie dem Kindeswohl und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dienen.
Auch wenn der Zuschlag für armutsbetroffene Familien die realen Kosten nicht vollständig spiegelt, begrüsst die Winterhilfe den Entscheid und insbesondere die Stossrichtung der situationsbedingten Leistungen. Mit dem Empowerment-Programm setzt sich die Winterhilfe seit 13 Jahren für die gesellschaftliche Teilhabe von armutsbetroffenen und armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen ein.
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